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   RG, 13.12.1935 - II 161/35   

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https://dejure.org/1935,303
RG, 13.12.1935 - II 161/35 (https://dejure.org/1935,303)
RG, Entscheidung vom 13.12.1935 - II 161/35 (https://dejure.org/1935,303)
RG, Entscheidung vom 13. Dezember 1935 - II 161/35 (https://dejure.org/1935,303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist der Rechtsweg zulässig für Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Rübenanbauer und einer Zuckerfabrik über Rübenlieferungsverpflichtungen für das Jahr 1934 und die folgenden Jahre? 2. Welchen Erfordernissen muß ein Vertrag über die Verpflichtung zum Beitritt zu einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 149, 385
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 10.05.2012 - 14 U 2175/11

    Aktiengesellschaft: Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der

    Die Kommentarliteratur bezieht sich stattdessen auf Entscheidungen des Reichsgerichts aus der Zeit zwischen 1911 und 1935 (RGZ 77, 71, Urteil vom 25.09.1911; RGZ 107, 161, 166 ff., Urteil vom 20.02.1923; RGZ 121, 99, 106, Urteil vom 23.04.1928 und RGZ 149, 385, 400, Urteil vom 13.12.1935).
  • OLG München, 04.05.2005 - 23 U 5121/04

    Einrichtung eines Aktienregisters durch den Vorstand einer Aktiengesellschaft;

    Die Bezugnahme auf die Entscheidung RGZ 149, 385, 395 geht fehl.
  • BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75

    Betrachtung eines Kaufvertrages und einer notariell beurkundeten Übernahme einer

    Soweit hier überhaupt der Gedanke eine Rolle spielt, den Übernehmer selbst, auch zu seinem eigenen Schutz, zu einer klaren und überlegten Erklärung anzuhalten (so Schilling in Hachenburg, GmbHG 6. Aufl. § 55 Anm. 23; vgl. auch RGZ 149, 385, 395), umfaßt er jedenfalls nicht die sachkundige Belehrung des Übernehmers über den Gesamtinhalt seiner Verpflichtungen, wie sich schon daraus ergibt, daß die notarielle Beglaubigung der Übernahmeerklärung ausreicht (vgl. § 40 Abs. 2 gegen § 17 BeurkG).
  • LG Frankfurt/Main, 06.10.2009 - 5 O 188/07

    Delisting Piper Generalvertretung Deutschland AG

    § 57 AktG verbietet jede Leistung der Gesellschaft, die wegen der Mitgliedschaft aller oder einzelner Aktionäre erbracht würde oder wird, wenn sie nicht aus Bilanzgewinn erfolgt oder ausnahmsweise gesetzlich zugelassen ist; (ganz h. M.: vgl. RGZ 107, 161, 168; RGZ 149, 385, 400; OLG Frankfurt AG 1996, 324, 325; OLG Hamburg AG 1980, 275, 278; KG NZG 1999, 161; OLG Koblenz AG 1977, 231).
  • BGH, 30.09.1964 - V ZR 86/62

    Rechtsmittel

    Der Hinweis der Revision auf Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 101, 426; 146, 246; 149, 385) greift schon deshalb nicht durch, weil sich die Auffassung des erkennenden Senats auf die Auslegung des § 195 Abs. 6 Nr. 6 VerwGO stützt, während die Entscheidungen des Reichsgerichts auf anderen gesetzlichen Bestimmungen beruhen.
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